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Donnerstag, 17.05.2012

Elternmitwirkung

Damit sich eine Harmonie zwischen Eltern und Kindergarten entwickelt, sind wir auf eine enge und engagierte Elternarbeit angewiesen.

Elterngespräche

Nach Vereinbarung finden Elterngespräche statt. Sie dienen dem ausführlichen Austausch über den Entwicklungsstand des Kindes.
Beim Bringen und Abholen entstehen immer wieder Tür- und Angelgespräche, die einem kurzen Austausch zwischen Eltern und Erzieherinnen dienen und sehr wichtig sind.

Elternabende

Der Kindergarten bietet folgende gruppenübergreifende und gruppeninterne Veranstaltungen an:

  • Informationsabende (Vorstellen der Arbeit)
  • Themenbezogene Abende mit Referenten (Zahnpflege, Verkehrserziehung...)
  • Elternausschusswahl
  • Bastelabende
  • Spielnachmittag
  • Eltern-Kind-Ausflüge
  • Feste
  • Sonstige Aktionen

Natürlich finden nicht in allen Gruppen dieselben Aktionen statt.
Durch die individuellen Arbeitsweisen und Situationen in den Gruppen unterscheiden sich auch die Formen der Elternarbeit.

Elternausschuss

Der Elternausschuss wird jährlich neu gewählt.
Die Anzahl der gewählten Elternausschussmitglieder richtet sich nach den Gruppenzahlen jeder Einrichtung mit je zwei Erziehungsberechtigten.
Aufgrund unserer fünfgruppigen Einrichtung sind derzeit 10 Eltern in unserem Elternausschuss.
1.Vorsitzende:  Frau Andrea Weber    Tel.: 0173/9056533

Auszug aus dem Kindertagesstättengesetz: §3 Mitwirkung der Eltern

1.Die Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte der die Kindertagesstätte besuchenden Kinder wirken durch die Elternversammlung und den Elternausschuss an der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Kindertagesstätte mit.
2.Die Elternversammlung besteht aus den Eltern und sonstigen Erziehungs-berechtigten der die Kindertagesstätte besuchenden Kinder. Sie erörtern grundsätzliche, die Kindertagesstätte betreffende Fragen und wählt den Elternausschuss.
3.Der Elternausschuss hat die Aufgabe, den Träger und die Leitung der Kindertagesstätte zu beraten; er gibt Anregungen für die Gestaltung und Organisation der arbeit der Kindertagesstätte. Er ist vor wesentlichen Entscheidungen zu hören.
4.Elternausschüsse können sich örtlich und überörtlich sowie landesweit zusammenschließen.