Vogelgrippe im Landkreis - Verpflichtende Stallhaltung bis 31.03.2026

Aufgrund eines erneuten aktuellen Ausbruchs der Vogelgrippe wurde eine Allgemeinverfügung vom Landkreis Bad Dürkheim erlassen.

Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung mit einer Stallpfflicht bis zum 31. März 2026 verhängt.

Mehr Infos entnehmen Sie bitte den Seiten des Landkreis Bad Dürkheim

oder der dort hinterlegten aktuellen Allgemeinverfügung.

Dort sind auch die zuständigen Kontaktdaten bei der Kreisverwaltung zu finden.

Wir bitten um Beachtung.

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