Vogelgrippe im Landkreis - Verpflichtende Stallhaltung bis 15.01.2026 verlängert

Nach der ersten Allgemeinverfügung vom 12.11.2025 und der zwischenzeitlichen Verlängerung bis heute, ist der Landkreis Bad Dürkheim weiterhin von der Vogelgrippe betroffen.

Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung mit einer Stallpfflicht bis zum 15. Januar 2026 verlängert..

Mehr Infos entnehmen Sie bitte den Seiten des Landkreis Bad Dürkheim

oder der dort hinterlegten aktuellen Allgemeinverfügung.

Dort sind auch die zuständigen Kontaktdaten bei der Kreisverwaltung zu finden.

Wir bitten um Beachtung.

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